Sean „Diddy“ Combs’ Anwälte versprechen: Kein Kontakt zu Escorts!

In einem Schreiben schlagen sie weitere Bedingungen vor – auch die Staatsanwaltschaft äußert sich

Kurz nachdem die Geschworenen am Dienstag (1. Juli) ein Teilurteil im Verfahren gegen Sean „Diddy“ Combs gefällt hatten, hat sein Verteidigungsteam beim Gericht die Freilassung des Musikproduzenten und Rappers gegen eine Kaution in Höhe von einer Million US-Dollar beantragt. Die Anwälte versichern, dass „angemessene Bedingungen“ dafür sorgen würden und dass Combs keinen Kontakt mehr zu Escorts aufnehmen könne. Die Staatsanwaltschaft lehnt den Antrag jedoch entschieden ab.

Seit zehn Monaten in Untersuchungshaft

Combs befindet sich seit September 2024 in Untersuchungshaft. In Gerichtsunterlagen, die unter anderem „TMZ“ vorliegen, argumentieren seine Anwälte, da die Jury zentrale Anklagepunkte – insbesondere den Vorwurf, Combs habe über Jahre hinweg ein kriminelles Netzwerk betrieben oder sich am Menschenhandel beteiligt – zurückgewiesen hatte, nun eine Freilassung möglich sei.

Die Verteidigung betont, dass keine Fluchtgefahr bestehe und Combs sich während seiner Haftzeit kooperativ und regelkonform verhalten habe. Zudem habe er an allen bisherigen Gerichtsverhandlungen teilgenommen. Um mögliche Risiken auszuschließen, seien „geeignete Auflagen“ vorgesehen, die verhindern sollen, dass er etwa Kontakt zu Escorts aufnimmt.

In dem Schreiben heißt es: „Die Regierung hatte über einen längeren Zeitraum eine Anrufsperre auf Combs’ Telefon eingerichtet. Er hat weder Escort-Dienste kontaktiert, noch versucht, derartige Treffen zu arrangieren.“ Das Anwaltsteam würde „angemessene Bedingungen“ sicherstellen, sodass Combs keinen Kontakt mehr zu Escorts aufnehmen könne.

Vorgeschlagene Kaution für Sean „Diddy“ Combs

Das Anwaltsteam schlägt unter anderem folgende Auflagen vor: Kaution in Höhe von einer Million US-Dollar, regelmäßige Drogentests, Reisebeschränkungen auf die Bundesstaaten Florida, Kalifornien und New York sowie die Abgabe seines Reisepasses. Der Antrag wurde unter anderem auch von Combs’ Mutter und Schwester unterzeichnet.

Die Staatsanwaltschaft beantragte hingegen, keine Kaution zu gewähren. In einem Schreiben an Richter Subramanian argumentiert sie, Combs stelle weiterhin eine Gefahr für die Öffentlichkeit dar und könne auch nach seiner Freilassung Straftaten im Bereich der Prostitution begehen. Die Verteidigung weist dies zurück und betont, dass Fälle im Zusammenhang mit dem „Mann Act“ – einem US-Bundesgesetz gegen Menschenhandel – in der Regel keine Inhaftierung bis zur Urteilsverkündung rechtfertigten.