Oasis: Teenager plante Anschlag bei Comeback-Show
In Chats soll der 17-Jährige ausführlich von den Plänen erzählt haben. Die Polizei nahm ihn fest und nun steht er vor Gericht
Ein 17-jähriger Junge aus Südwales steht wegen mutmaßlicher Anschlagspläne vor Gericht. Darunter auch ein möglicher Angriff auf das Oasis-Konzert am 4. Juli in Cardiff. Die Polizei nahm den Verdächtigen nach Hinweisen aus seinem Umfeld noch vor dem Konzert fest. Am 21. Juni erschien der Jugendliche erstmals vor einem Londoner Gericht.
Chats enthüllen mögliche Anschlagspläne
Laut einem Bericht der „Sunday Times“, der sich auf Aussagen der Staatsanwaltschaft stützt, soll der Teenager in Chats mit Freunden mehrfach geäußert haben, er wolle Fans beim ersten Oasis-Reunion-Konzert attackieren. In einer Nachricht verschickte er auch ein Bild eines großen Messers mit der Frage: „Würde das funktionieren?“
Der besagte Gig selbst fand im Principality Stadium in Cardiff vor rund 73.000 Besucher:innen statt. Es war das erste von zwei Konzerten in der walisischen Hauptstadt und zugleich der Auftakt einer weltweiten Tour mit insgesamt 41 Auftritten.
Der Veranstaltungsort war laut Ermittlungen jedoch nicht das einzig mögliche Ziel. Eine auf seinem Handy gespeicherte Notiz mit dem Titel „Orte zum Attackieren“ listete unter anderem eine nahegelegene Tanzschule auf. Auch seine eigene Schule soll der Teenager in Erwägung gezogen haben.
Oasis Anschlag: Hinweise führten zur Festnahme
Der Jugendliche wurde durch Hinweise mehrerer Personen bei der Polizei gemeldet, darunter einem Snapchat-Nutzer. In seinen Nachrichten bezog sich der 17-Jährige mehrfach auf Axel Rudakubana, der 2023 bei einem Messerangriff in einer Tanzschule drei Kinder tötete. Der Angeklagte soll Rudakubana gelobt und in seinen Profilnamen integriert haben. Auch ein Berater, bei dem der Teenager ein Gespräch führte, informierte die Behörden nach entsprechenden Aussagen des Jungen.
Die Staatsanwaltschaft erklärte, es gebe keine Hinweise auf eine ideologisch oder politisch motivierte Tat im Sinne des Terrorism Act 2000. Daher wurde der Jugendliche nicht wegen Vorbereitung eines Terroranschlags angeklagt, sondern wegen Besitzes eines für terroristische Zwecke nützlichen Dokuments – ein Tatbestand, den er eingeräumt hat. Ein Urteil steht noch aus.



