Sean „Diddy“ Combs: Jury muss jetzt Urteilsformular ausfüllen

In acht Punkten müssen die Geschworenen entscheiden, ob sie Diddy für schuldig oder unschuldig halten.

Im Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs wurde den Geschworenen nun der Urteilsbogen übergeben. Darauf sind noch einmal alle Anklagepunkte zu lesen. In acht Punkten muss die Jury nun eine Entscheidung treffen – ob sie es für möglich halten, dass der 55-jährige Musikmogul diese Taten begangen hat oder eben nicht.

Was sieht die Jury als bewiesen an?

„TMZ“ liegt das Formular vor und darauf ist nachzulesen, dass die Jury ein Kreuz für schuldig oder unschuldig in den folgenden Punkten setzen muss: Entführung, Brandstiftung, Bestechung, Zeug:innenbeeinflussung, Zwangsarbeit, Sexhandel, Transport zur Prostitution sowie Drogenhandel. Konkret müssen die Geschworenen wählen zwischen „bewiesen“ oder „nicht bewiesen“.

An erster Stelle steht der schwerwiegende Vorwurf der organisierten Kriminalität im Rahmen des US-amerikanischen RICO-Gesetzes („Racketeering Conspiracy“). Um Combs hier schuldig zu sprechen, müssen die Geschworenen überzeugt sein, dass er gemeinsam mit mindestens einer weiteren Person aus dem mutmaßlichen „Combs Enterprise“ vereinbarte, zwei sogenannte „predicate acts“ zu begehen.

Was entscheidend sein kann

Was weiterhin entscheidend ist: Ob Combs im Fall des Sexhandels für schuldig befunden wird oder nicht. Dabei wirken auch die Aussagen von u.a. seiner Ex-Partnerin Cassie mit hinein – diese hatte ihm dies vorgeworfen, genauso wie eine Frau, die vor Gericht unbekannt bleiben und lediglich als „Jane“ geführt wird. Die Geschworenen haben hierbei „Ja“ oder „Nein“ anzukreuzen.

Weiterhin gilt es zu klären, ob die Jury glaubt, der US-Rapper habe Personen über US-Bundesstaatsgrenzen „transportiert“, um bezahlte sexuelle Handlungen im Rahmen seiner sogenannten „Freak-Offs“ zu ermöglichen.

Sobald die Jury ein Urteil gefällt hat, wird das Dokument von dem Vorsitzenden der Geschworenen unterschrieben und der Staatsantwaltschaft vorgelegt.

Mehr zum Diddy-Fall

Der Prozess gegen Sean „Diddy“ Combs läuft seit Anfang Mai 2025.

Unabhängig vom New Yorker Gerichtsverfahren gibt es zahlreiche Zivilklagen gegen den Rapper. Eine Anwaltskanzlei aus Houston vertritt mittlerweile 120 Männer und Frauen, die Combs verklagt haben. Einige der Kläger:innen waren zum angeblichen Tatzeitpunkt minderjährig und eines der jüngsten mutmaßlichen Opfer soll neun Jahre alt gewesen sein. Eine Reihe weiterer Kläger:innen wird von anderen Anwälten vertreten.

Eine der essentiellen Klagen stammt von Casandra „Cassie“ Ventura, Combs Ex-Freundin. Die Sängerin, die lange bei Diddys Label unter Vertrag stand, beschuldigt ihn des sexuellen Missbrauchs, der Vergewaltigung sowie der physischen Gewalt und wirft ihm zusätzlich emotionalen Missbrauch vor. Mittlerweile wurde die Klage außergerichtlich verhandelt und beigelegt – trotzdem gilt Ventura als eine der wichtigsten Zeug:innen im aktuellen Prozess.

Besonders im Fokus stehen immer wieder sogenannte „Freak Off“-Feiern. Dabei handelt es sich angeblich um frühere exzessive Sex-Partys, bei denen Ventura und zahlreiche weitere Kläger:innen den Vorwürfen zufolge sexuell missbraucht, vergewaltigt und dabei gefilmt worden sind. 

Mit welcher Strafe muss Sean „Diddy“ Combs rechnen?

Der Strafrechtexperte und Anwalt Zachary Margulis-Ohnuma erklärte gegenüber dem ARD-Studio New York: „Nimmt man alles zusammen, könnte Combs im Fall eines Schuldspruchs den Rest seines Lebens im Gefängnis verbringen.“

Das genaue Strafmaß hängt aber von der letztendlichen Schuldigsprechung ab: Im Falle der Verurteilung wegen organisierter Kriminalität droht ihm eine lebenslange Haftstrafe. Sollte Combs wegen Sexhandels schuldig gesprochen werden, droht ihm eine Mindeststrafe von 15 Jahren Haft, und im Falle des Menschenhandels zum Zwecke der Prostitution liegt die Höchststrafe bei zehn Jahren.