Neil Gaiman: Darum seien Vergewaltigungsvorwürfe „ein Schwindel“

Seiner Meinung nach sollte so ein „Schein“-Fall erst gar nicht vor Gericht landen dürfen. Hier seine Erklärung.

Insgesamt acht Frauen haben Neil Gaiman wegen angeblicher sexueller Nötigung und Vergewaltigung verklagt. Auch das Kindermädchen, das früher für ihn und seine Ex-Frau Amanda Palmer arbeitete, ist unter denen, die rechtliche Schritte gegen den Autoren eingeleitet haben. Nun wehrt sich Gaiman gegen die Anschuldigungen. Dieses Mal jedoch nicht, wie 2024, mithilfe eines Beitrags auf seinem Blog, sondern in einem schriftlichen Antrag zur Klageabweisung, der von seinem Anwaltsteam ans Bundesgericht in Wisconsin ging.

Gaiman bleibt standhaft, redet von „eindeutig falschen“ Anschuldigungen

In dem offiziellen Statement (das „Deadline“ vorliegt) geht das Team des Schriftstellers nur auf die Vorwürfe von der ehemaligen Nanny Scarlett Pavolovich ein. Diese behauptet in ihrer Klageschrift, dass Gaiman sie wiederholt körperlich und emotional misshandelt, vergewaltigt, erniedrigt und zu sexuellen Handlungen vor dem Nachwuchs sowie zum Anfassen und Anlecken von Fäkalien und Urin gezwungen habe.

Neil Gaiman will nun, dass das rechtliche Vorgehen gegen ihn sowie auch seine Ex-Frau eingestellt werden, weil sie seiner Ansicht nach nur „ein Schwindel“ und „der Höhepunkt ihres Plans“ seien, „negative Publicity gegen Gaiman, einen bekannten Autoren, zu maximieren“, um eine „ungerechte finanzielle Abfindung“ abzukassieren. Pavolovich fordert nämlich eine Million Dollar von dem „The Sandman“-Schöpfer.

Weiterhin heißt es von seinem Anwaltsteam: „Die Anschuldigungen von Pavlovich sind eindeutig falsch. Die sexuellen Szenarien, die sie absichtlich in allen Einzelheiten beschreibt, sind erfunden. Alle sexuellen Handlungen, die stattgefunden haben, waren in jeder Hinsicht einvernehmlich.“

Wäre in Neuseeland nicht vorgekommen?

Gaiman und seine Anwälte streiten jedoch nicht nur ab, sie fokussieren sich auch auf die Geografie. So wird nämlich weiter ausgeführt: „Egal, was die Klägerin behauptet, es hat sich in Neuseeland zwischen einer neuseeländischen Staatsbürgerin und einem ständigen Einwohner Neuseelands abgespielt.“ Und weiter: „Es gibt keine rechtliche Befugnis, ihre Klage vor einem Bundesgericht in Wisconsin oder vor anderen Bundesgerichten in den Vereinigten Staaten zu verhandeln.“

Es wird hinzugefügt: „Pavlovichs Behauptungen sind falsch, aber es ist unbestritten, dass das gesamte in der Klage behauptete Verhalten in Neuseeland stattgefunden hat, dem richtigen Ort für diese Klage, wenn überhaupt.“ Und: „Die neuseeländischen Strafverfolgungsbehörden haben die Vorwürfe, die die Klägerin hier erhebt, gründlich untersucht, für unbegründet befunden und es abgelehnt, eine Anklage gegen Gaiman zu erheben. Es gab keine glaubwürdigen Beweise für ein Fehlverhalten.“

Scarlett Pavolovich hat sich bisher nicht zu Gaimans Versuch, die Klage abzuweisen, geäußert.